Eidgenössische Erhebung über den Endenergieverbrauch
im Auftrag des Bundesamtes für Energie BFE

Häufig gestellte Fragen

1. Räumliche Abgrenzung ‒ Definition Arbeitsstätte
Als Arbeitsstätte gilt jede örtlich-räumlich abgegrenzte Einheit eines Unternehmens, in der eine oder mehrere Personen haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Damit ist z.B. eine Filiale oder ein Standort gemeint, nicht aber der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters.

Falls sich Ihre Angaben zu Betrieb und Energieverbrauch auf mehr als eine Arbeitsstätte beziehen (z.B. für ein ganzes Gebäude oder mehrere Filialen), füllen Sie bitte die «Arbeitsstättenliste» auf der Rückseite des Fragebogens aus und geben Sie darin alle betroffenen Arbeitsstätten mit genauer Adressangabe und BUR-Nummer (falls bekannt) an.

Falls Sie den Fragebogen online ausfüllen, haben Sie dort die Möglichkeit die betroffenen Arbeitsstätten anzugeben.
top
2. Ermittlung der Energiebezugsfläche
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
  • Ihre Police der Gebäudeversicherung
  • Ihr Kaufvertrag
  • Ihr Mietvertrag
  • Ihre Heizkostenabrechnung (Kostenschlüssel nach beheizten Flächen)
  • Grobes Ausmessen Ihrer Gebäudefläche
Die Daten haben sich als sehr wertvoll erwiesen zur Plausibilisierung der angegebenen Energieverbrauchsdaten. Falls Sie keine verlässlichen Daten haben, geben Sie zumindest eine Schätzung an (z.B. Gebäudelänge 20 m x Gebäudebreite 12 m x 3 Stockwerke = 720 m2). Die unbeheizten Kellergeschosse sind nicht mitzurechnen.
top
3. Anteil des Energieverbrauchs für den Gebäudebetrieb
Der Anteil des Energieverbrauchs für den Gebäudebetrieb ist derjenige Anteil Ihres Energieverbrauchs, welchen Sie brauchen würden, wenn Sie Ihren Industrieprozess abstellen, die Gebäude aber weiter betreiben würden.

Hinweis: Wir benötigen lediglich eine Schätzung.

Einige typische Werte:
Für nicht produzierende Firmen (ohne Produktionsprozesse, die Energie benötigen) 100 %
Zementfabrik 0.5 %
Mechanische Werkstatt 80 - 95 %
Spital, Schule, Büro 100 %

Wozu wird dieser Wert gebraucht?
Der gefragte Prozentsatz wird mit dem angegebenen Gesamtenergieverbrauch multipliziert und aus dem Resultat durch Division mit der Energiebezugsfläche die Energiekennzahl ermittelt.
top
4. Pauschale Nebenkostenverrechnung
Der pauschalen Nebenkostenverrechnung liegt meistens ein Kostenschlüssel zugrunde (Prozentsatz). Bitte wenden Sie diesen Prozentsatz auf den Energieverbrauch der Gesamtliegenschaft an, um ihren Anteil zu berechnen.
top
5. Veränderungen im Unternehmen im Laufe des erhobenen Jahres
Betriebsaufnahme, Betriebsaufgabe, Umzug, Einstellung der Produktion etc. Sofern die Situation mindestens über ½ Jahr stabil geblieben ist, rechnen Sie den Energieverbrauch auf 12 Monate hoch. Anderenfalls bitten wir Sie, sich bei Helbling zu melden.
top
6. Industrielle Abfälle
Abfälle, die vom Betrieb weggeführt und an anderen Orten verwertet / verbrannt werden (z.B. Kehricht, Metallabfälle, Altpapier) sind nicht aufzuführen. Nur Abfälle aufführen, die in Ihrer Arbeitsstätte energetisch verwertet werden.
top
7. Heizölqualität mittel / schwer
Das üblicherweise verwendete Heizöl ist "Heizöl extra leicht". (Für die Verwendung von Heizöl mittel/schwer sind spezielle Einrichtungen zur Lagerung und Emissionsreduktion (Schwefeldioxid) notwendig).
top
8. Wärmepumpe
Falls Sie mit einer Wärmepumpe heizen, geben Sie dies bitte im entsprechenden Feld unter "Angaben zum Betrieb" an. Den Strom, den Ihre Wärmepumpe benötigt addieren Sie bitte zum übrigen Stromverbrauch und tragen die Summe unter "Elektrizität; Bezug vom Netz, Dritte" ein.

Bei der erzeugten Wärme handelt es sich nicht um einen Primärenergieträger. Deshalb muss diese Wärme nirgends eingetragen werden.
top
9. Wärmekraftkoppelung (WKK)
Tragen Sie die verbrauchte Brennstoffmenge bitte unter "flüssige Brennstoffe" oder unter "gasförmige Brennstoffe" ein, je nachdem, ob die WKK mit Öl oder Gas betrieben wird.

Der erzeugte Strom tragen Sie bitte unter "Elektrizität; Strom Eigenproduktion thermisch (z.B. WKK)" ein.
top
10. Solaranlagen
Falls Sie eine thermische Solaranlage für Warmwasseraufbereitung oder zu Heizzwecken installiert haben, tragen Sie bitte die erzeugte Wärmeenergie in kWh unter "Anderes" ein. Die Angabe des Heizwertes entfällt in diesem Fall.

Falls Sie eine Photovoltaik-Anlage installiert haben, tragen Sie den erzeugten Strom in kWh bitte unter "Eigenproduktion PV und hydraulisch" ein und falls der Strom ins Netz eingespiesen wird, zusätzlich noch unter "Abgabe ans Netz/an Dritte".
top
11. Treibstoffe
Treibstoffe werden nicht erhoben.
top
Energietechnische Fragen (Fragebogen)
Helbling Beratung + Bauplanung AG
Hohlstrasse 614
8048 Zürich

Hotline (Januar-Mai, nicht dauernd besetzt)
Montag - Freitag,
09:00-11:30, 14:00-16:30
044 438 18 61

estatistik@helbling.ch

Fragen zur Energiestatistik
Bundesamt für Energie
Sektion Analysen und Perspektiven
3003 Bern

058 467 87 38
indstat@bfe.admin.ch