Eidgenössische Erhebung über den Endenergieverbrauch
im Auftrag des Bundesamtes für Energie BFE

Wegleitung

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit!

Die Energieverbrauchsstatistik ist ein wertvolles und unverzichtbares Instrument und dient als Grundlage für eine sachliche und zukunftsgerichtete Energiepolitik!

Ausfüllen und Zurücksenden des Fragebogens

Für das Ausfüllen der Fragebogen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Das Ausfüllen des Fragebogens im Internet hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Angaben in den Gesamtenergieverbrauch sowie in Energieverbrauchsindikatoren Ihres Betriebes umgerechnet werden. Wenn Sie den Fragebogen im Internet ausfüllen, schicken Sie bitte kein Formular per Post zurück. Wir empfehlen Ihnen diesen Weg, Sie erleichtern auch uns damit die Arbeit!
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den beigelegten Fragebogen auszufüllen und mittels vorfrankiertem Rückantwortcouvert zurückzuschicken.
  • Falls Sie den Fragebogen mit einem separaten Schreiben Ihres Branchenverbandes erhalten haben, ist die Erhebung via Verband organisiert. Wir bitten Sie, den Anweisungen des separaten Schreibens zu folgen.
Rücksendetermin und Bezugszeitraum der Angaben

Beachten Sie bitte den Rücksendetermin auf dem Fragebogen.

Falls zum Ausfüllzeitpunkt für einzelne Energiearten noch nicht alle Daten der Periode 01.01.2023 bis 31.12.2023 verfügbar sind, ist es im Ausnahmefall auch möglich, vorliegende Daten aus einer früheren Periode einzutragen (z.B. 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023).

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Räumliche Abgrenzung ‒ Definition Arbeitsstätte

Füllen Sie bitte den Fragebogen für Ihre Arbeitsstätte, die in der Objektadresse aufgeführt ist, aus. Als Arbeitsstätte gilt jede örtlich-räumlich abgegrenzte Einheit eines Unternehmens, in der eine oder mehrere Personen haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Unter örtlich-räumlicher Einheit ist ein Gebäude, ein Gebäudekomplex oder ein Gebäudeteil zu verstehen. Ein Areal des gleichen Unternehmens, das nur durch Strassen, Bahnlinien usw. getrennt ist, gilt ebenfalls als räumliche Einheit. Andererseits gelten zwei weiter auseinanderliegende Betriebe in der gleichen Gemeinde oder im gleichen Quartier als zwei verschiedene Arbeitsstätten.

Spezielle Situation bei Unternehmen mit mehreren Arbeitsstätten / Standorten

Falls Ihre Arbeitsstätte Teil eines grösseren Unternehmens mit mehreren Arbeitsstätten / Standorten ist, füllen Sie das Formular wenn möglich trotzdem nur für die angegebene Arbeitsstätte aus. Wenn dies nicht möglich ist, weil nur zusammengefasste Daten für mehrere Arbeitsstättenverfügbar sind (z.B. für ein ganzes Gebäude oder mehrere Filialen), können Sie im Ausnahmefall diese zusammengefassten Werte einsetzen. Geben Sie in diesem Fall im Fragenblock A (Angaben zum Betrieb) ebenfalls die zusammengefassten Werte an sowie die Anzahl erfasster Arbeitsstätten. Zudem bitten wir Sie, auf der Rückseite des Fragebogens eine Liste aller betroffenen Arbeitsstätten mit genauer Adressangabe und BUR-Nummer (falls bekannt) anzugeben.

Spezielle Situation als Kleinunternehmen / Mieter

In der Stichprobenziehung wurden bewusst auch Kleinunternehmungen berücksichtigt, da die Zahl der kleinen Unternehmungen in der Schweiz sehr gross ist. Der Energieverbrauch dieser Firmen beeinflusst in der Summe die Gesamtstatistik erheblich. Für kleine Unternehmungen sind jedoch nebst den Angaben zum Betrieb oft nur 2 Zahlen auszufüllen (Stromverbrauch und Heizungs-/Warmwasserverbrauch als Heizöl extra-leicht oder Erdgas). Als Mieter ohne eigene Heizungsanlage sollten Sie die geforderten Daten von Ihrem Vermieter verlangen. Bei Pauschalverrechnung der Nebenkosten besteht die Möglichkeit, den Kostenschlüssel für die Aufteilung des Energieverbrauches zu verwenden.

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Rechtliche Grundlage

Gemäss der "Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes" vom 30. Juni 1993 ist das Bundesamt für Energie (BFE) für die Gesamtenergiestatistik verantwortlich. Die Teilnahme an dieser Erhebung ist obligatorisch. Mit der Erhebung und Auswertung beauftragte das BFE die Firmen Helbling, Zürich und Polyquest, Bern.

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Verwendung der Daten und Datenschutz

Die erhobenen Daten werden nur zu statistischen Zwecken verwendet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäss Art. 14 bis 17 des Bundesstatistikgesetzes. Danach werden die Daten nur in solcher Form veröffentlicht, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Arbeitsstätten oder Unternehmen gezogen werden können.

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Erläuterungen zu einzelnen Fragen
Angaben zum Betrieb

Die nachfolgenden Angaben sind notwendig, um branchenspezifische Hochrechnungen durchführen zu können, aber auch um Energiekennzahlen für Ihren Betrieb zu berechnen.

Anzahl Beschäftigte
Vollzeitbeschäftigte gelten ab einem Anstellungsverhältnis von 90 %

Bei Schulen, Spitälern und ähnlichen Institutionen ist nur die Anzahl der Beschäftigten und nicht die Anzahl der Schüler oder Patienten zu berücksichtigen.
Bruttogeschossfläche [m²]
Gefragt ist die Summe der Geschossflächen in m². Falls möglich, folgende Präzisierungen berücksichtigen:
  • Abzug nicht beheizter Flächen
  • Korrekturen für überhohe Räume:
    • Bei beheizten Flächen mit Höhe > 3 m Flächen mit Faktor Formel_fh_d multiplizieren
  • Korrektur für teilbeheizte Räume:
    • Bei reduziert beheizten Flächen (16° bis 18°C) Flächen mit Faktor 0,8 multiplizieren
    • Bei temperierten Flächen (12° bis 15°C) Flächen mit Faktor 0,5 multiplizieren
Schätzung des Energieverbrauchsanteils für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung
(ohne Produktionsprozesse)
Angabe des kumulierten Verbrauchs in einer Prozentzahl
Unternehmen mit mehreren Arbeitsstätten / Standorten
Bitte Ausführungen beachten!
Energieträger und Verbrauchsmengen, Einheiten, Umrechnungen

Füllen Sie die Felder für die Energieträger aus, welche in Ihrem Betrieb in der Periode 01.01.2023 bis 31.12.2023 produziert, bezogen, verbraucht oder an Dritte abgegeben wurden. Tragen Sie die Verbrauchsmengen in den gefragten Einheiten ein. Die übrigen Felder lassen Sie einfach leer.

Elektrizität
Für Bezüger mit Leistungs- und Arbeitstarifen:
nur Wirkarbeit berücksichtigen (keine Blindarbeit)

Thermische und hydraulische Eigenproduktion sowie Eigenproduktion in Photovoltaikanlagen hier berücksichtigen. Bei Eigenproduktion Gesamtmenge angeben: Ihr Endenergieverbrauch wird dann ermittelt als Summe von "Bezug" und "Produktion" abzüglich "Abgabe".

Elektrizitätsverbrauch in kWh angeben

Falls mit einer Wärmepumpe oder mit einer Elektroheizung geheizt wird, den dafür benötigten Strom hier hinzurechnen.

Die durch Photovoltaikanlagen produzierte und ins Netz eingespiesene Elektrizität ist unter "Eigenproduktion PV und hydraulisch" und unter "Abgabe ans Netz/an Dritte" anzugeben. Allfällige Wärmeproduktion aus Solarkollektoren tragen Sie bitte unter I Anderes ein.
Flüssige Brennstoffe
Veränderungen beim Lagerbestand über die angegebene Periode berücksichtigen, so dass nur effektive Verbräuche eingetragen werden. Verbrauchsmenge in Litern angeben

Umrechnungen:

Heizöl extra-leicht: 1000 kg = 1190 Liter
Heizöl mittel: 1000 kg = 1087 Liter
Heizöl schwer: 1000 kg = 1031 Liter
Andere flüssige Brennstoffe mit Bezeichnung, Heizwert und Verbrauchsmenge angeben Heizwert (H u) in MJ/kg und Verbrauchsmenge in Tonnen angeben
Gasförmige Brennstoffe
Erdgas Direkt Heizenergie in kWh angeben basierend auf dem Brennwert (oberer Heizwert Ho).
Umrechnung: 1 m3 = 11.1 kWh
Addieren Sie hier auch das Biogas, das über das Erdgasnetz bezogen und nicht selbst produziert wurde.
Propan, Butan Butan und Propan in Tonnen
Andere gasförmige Brennstoffe wie z.B. Biogas mit Bezeichnung, Heizwert und Verbrauchsmenge angeben Heizwert (Hu) in MJ/kg und Verbrauchsmenge in Tonnen.
Für die Verstromung verwendetes Klärgas ist ebenfalls anzugeben.
Fernwärme
Angaben Bezug/Abgabe gemäss Ihrer Energieverrechnungsmessung Angabe in kWh

Umrechnung: 1 MJ = 0.278 kWh

Kohle
Veränderungen beim Lagerbestand über die angegebene Periode berücksichtigen, so dass nur effektive Verbräuche eingetragen werden Angaben in Tonnen
Holz
Holzschnitzel, Stückholz, unbelastete Holzabfälle, Restholz, Altholz. Nur die Menge angeben, die in Ihrem Betrieb verbrannt wurde. Angaben in Tonnen

Umrechnungen:

1 Ster = 0,610 Tonnen
1 Schnitzelkubikmeter = 0,235 Tonnen
Industrieabfälle
Industrielle Abfälle wie Schlämme, Altpneus, tierische Abfälle usw.: Bitte mit Bezeichnung, Heizwert und Verbrauchsmenge angeben.
Nur die Menge angeben, die in Ihrem Betrieb verbrannt wurde.
Heizwert in MJ/kg und Verbrauchsmenge in Tonnen
Anderes
Andere Energieträger wie z.B. Wärme aus Sonnenkollektoren Angaben in kWh.
Bitte Bezeichnung angeben.
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Weitere Informationen ...

Bei Unklarheiten oder Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens können Sie uns wie folgt erreichen:

Bitte halten Sie die BUR-Nummer Ihres Fragebogens (oben links gedruckt) bereit resp. schreiben Sie diese Nummer auf jede schriftliche Meldung.

Für allgemeine Fragen zur Energieverbrauchsstatistik stehen Ihnen folgende Kontakte zur Verfügung:

Gesamtenergiestatistik Energietechnik
Bundesamt für Energie


Tel. 058 467 87 38
E-mail: indstat@bfe.admin.ch
Helbling Beratung + Bauplanung AG


Tel. 044 438 18 61
E-mail: estatistik@helbling.ch
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Herzlichen Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit!

Energietechnische Fragen (Fragebogen)
Helbling Beratung + Bauplanung AG
Hohlstrasse 614
8048 Zürich

Hotline (Januar-Mai, nicht dauernd besetzt)
Montag - Freitag,
09:00-11:30, 14:00-16:30
044 438 18 61

estatistik@helbling.ch

Fragen zur Energiestatistik
Bundesamt für Energie
Sektion Analysen und Perspektiven
3003 Bern

058 467 87 38
indstat@bfe.admin.ch